Startseite » Warenautomaten Vergleich » News zu Warenautomaten » Verpackungssteuer in Potsdam gestartet, was Automatenaufsteller jetzt klären sollten
Die Verpackungssteuer in Potsdam gilt seit dem 1. Oktober 2026 und belastet Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen mit 50 Cent je Stück, Einwegbesteck mit 20 Cent. Ursprünglich sollte die Steuer bereits am 1. Juli starten, die Stadt hat den Beginn um drei Monate verschoben. Potsdam ist damit die einzige Kommune in Brandenburg mit einer solchen Abgabe. Für Automatenaufsteller ist vor allem relevant, ob Heißgetränke im Einwegbecher oder frische Speisen aus dem Automaten unter die Steuer fallen.
Laut Informationsseite der Landeshauptstadt Potsdam besteuert die Satzung nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, wenn darin Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Die erste Änderung der Satzung wurde am 1. Juli 2026 beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Steuerschuldner ist der Endverkäufer, also der Betrieb, der die Speise oder das Getränk an Kundinnen und Kunden abgibt.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist darauf hin, dass Betriebe die Steuer an die Kundschaft weitergeben dürfen. Wird sie zusätzlich zum Preis verlangt, muss das auf der Preistafel stehen. Klassisch verpackte Lebensmittel aus dem Handel sind nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht betroffen.
| Gegenstand | Steuer je Stück | Hinweis |
|---|---|---|
| Einweggetränkebecher | 50 Cent | etwa Kaffeebecher zum Mitnehmen |
| Einwegspeiseverpackung und Einweggeschirr | 50 Cent | etwa Schalen, Boxen, Teller |
| Einwegbesteck oder Besteckset | 20 Cent | Gabel, Löffel, Rührstab |
| Pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen | keine Steuer | ausgenommen wegen Pfandpflicht |
| Mehrwegbehälter | keine Steuer | auch mitgebrachte Behälter |
| Märkte und Feste | keine Steuer | bis höchstens 10 Tage im Jahr je Betrieb |
Die Angaben folgen der Informationsseite der Stadt Potsdam und der Verbraucherzentrale Brandenburg, Stand 1. Oktober 2026.
Die Informationsseite der Stadt nennt Verkaufsautomaten nicht ausdrücklich. Entscheidend ist nach dem Wortlaut, ob Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen in Einwegverpackungen abgegeben werden. Daraus lässt sich eine erste Einordnung ableiten, die aber keine Rechtsberatung ersetzt.
Klären Sie die Einordnung Ihres Angebots verbindlich mit dem Steueramt der Stadt oder Ihrer Steuerberatung, bevor die erste Quartalserklärung fällig wird.
Bei einem Heißgetränkeautomaten mit Einwegbechern wirkt die Steuer direkt auf den Preis je Getränk. 50 Cent je Becher sind bei typischen Automatenpreisen für Kaffee ein spürbarer Anteil. Aufsteller haben drei Wege, sie geben die Steuer weiter und weisen sie aus, sie tragen sie selbst oder sie stellen auf Becherlos-Betrieb und Mehrweg um. Viele Heißgetränkeautomaten erlauben die Ausgabe in mitgebrachte Tassen, was im Büro oder in der Kantine ohnehin üblich ist.
An Standorten mit fester Belegschaft ist der Umstieg auf Porzellan oder Mehrwegbecher meist einfacher als an öffentlichen Plätzen. Wo Sie einen Automaten sinnvoll platzieren, lesen Sie im Beitrag Verkaufsautomat aufstellen.
Im Preisrechner sehen Sie, welcher Kosten- und Modellrahmen für Ihren Standort passt, ob mit Becherausgabe oder für Mehrweg.
Die Stadt hat für den Umstieg auf Mehrweg laut Bericht von MS Aktuell 170.000 Euro bis 2028 eingeplant. Gefördert werden die Teilnahme an einem Mehrwegpoolsystem oder die Anschaffung eigenen Mehrweggeschirrs mit bis zu 500 Euro je Standort sowie Spülmaschinen mit bis zu 2.000 Euro. Anträge sind laut Stadt rückwirkend für Ausgaben ab dem 1. Juni 2026 möglich.
Die Stadt rechnet ab 2027 mit Einnahmen von rund einer Million Euro im Jahr, denen Kosten für die Abfallbeseitigung im öffentlichen Raum von rund 950.000 Euro gegenüberstehen. Wirtschaftsverbände kritisieren die Steuer, in einer Umfrage lehnten nach Angaben der Verbände 85 Prozent von 110 teilnehmenden Unternehmen sie ab. Kontrollen in den Geschäften plant die Stadt laut einem Sprecher nicht.
Bis 500 Euro je Standort für die Teilnahme
Bis 500 Euro je Standort für die Anschaffung
Bis 2.000 Euro Zuschuss
Kommunale Verpackungssteuern sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Satzung, der Anfang 2025 veröffentlicht wurde, grundsätzlich zulässig. Neben Tübingen erheben auch Konstanz und Freiburg eine solche Steuer. Weitere Städte könnten folgen. Für Aufsteller mit Geräten in mehreren Kommunen lohnt es sich, die örtlichen Satzungen im Blick zu behalten. Steuerliche Pflichten rund um den Automatenbetrieb erklärt unser Beitrag zum Gewerbe als Automatenaufsteller, Fragen zur Aufstellung im öffentlichen Raum der Beitrag zur Genehmigung für Verkaufsautomaten.
Diese Meldung ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Die Steuer gilt seit dem 1. Oktober 2026. Ursprünglich war der 1. Juli 2026 geplant, die Stadt hat den Start um drei Monate verschoben, damit sich Betriebe vorbereiten können.
Für jeden Einwegbecher und jede Einwegspeiseverpackung fallen 50 Cent an, für Einwegbesteck 20 Cent. Pfandpflichtige Flaschen und Dosen sowie Mehrweg sind ausgenommen.
Verkaufsautomaten werden auf der Informationsseite der Stadt nicht ausdrücklich genannt. Maßgeblich ist, ob Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen abgegeben werden, die verbindliche Einordnung klären Sie mit dem Steueramt oder Ihrer Steuerberatung.
Die Stadt fördert die Teilnahme an einem Mehrwegpool oder eigenes Mehrweggeschirr mit bis zu 500 Euro je Standort und Spülmaschinen mit bis zu 2.000 Euro. Ausgaben ab dem 1. Juni 2026 sind förderfähig.
Die Erklärung erfolgt vierteljährlich und ist bis zum 15. Tag nach Ende des Quartals fällig. Betriebe müssen Bestände und Verkäufe nachvollziehbar dokumentieren.
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Welche Erlaubnisse am Standort nötig sind
Anmeldung, Steuern und Pflichten
Kaffee und Tee aus dem Automaten
Standortwahl und Aufstellung in der Praxis