Startseite » Warenautomaten Vergleich » Wissen rund um Warenautomaten » Verkaufsautomat Genehmigung, was vor dem Aufstellen ansteht
Für einen Verkaufsautomaten brauchen Sie meist keine einzelne Genehmigung, sondern müssen mehrere Rechtsbereiche prüfen, nämlich Baurecht, Straßenrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht und bei bestimmten Waren den Jugendschutz. Steht das Gerät im eigenen Gebäude und verkauft verpackte Snacks, ist der Aufwand gering. Steht es im Freien, auf öffentlichem Grund oder verkauft es frische Lebensmittel, kommen Bauamt, Ordnungsamt und Lebensmittelüberwachung ins Spiel. Dieser Ratgeber erklärt jeden Bereich und endet mit einer Prüfliste. Er ersetzt keine Rechtsberatung, verbindlich entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort.
Eine allgemeine Automatengenehmigung gibt es in Deutschland nicht. Welche Erlaubnisse Sie brauchen, hängt von vier Fragen ab. Wo steht das Gerät, auf privatem oder öffentlichem Grund, drinnen oder draußen? Wer betreibt es, Sie selbst oder ein Aufsteller? Was wird verkauft, verpackte Ware, frische Lebensmittel, Alkohol oder Tabak? Und wie groß ist die Anlage, ein einzelnes Gerät oder ein begehbarer Automatenladen?
Die folgende Übersicht zeigt, welche Stelle für welchen Bereich zuständig ist. Für die Planung des Standorts lohnt zusätzlich der Ratgeber Verkaufsautomat aufstellen.
| Rechtsbereich | Wann relevant | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Baurecht | Aufstellung im Freien, Automatenhäuschen, Überdachung, Werbeanlage | Bauamt der Gemeinde oder des Kreises |
| Straßenrecht | Aufstellung auf Gehweg, Platz oder anderem öffentlichem Grund | Ordnungsamt oder Straßenbaubehörde |
| Gewerberecht | Automatenaufstellung als selbständiges Gewerbe | Gewerbeamt am Ort der Hauptniederlassung |
| Lebensmittelrecht | Abgabe von Lebensmitteln, besonders frischer oder gekühlter Ware | Lebensmittelüberwachung oder Veterinäramt |
| Jugendschutz | Verkauf von Alkohol oder Tabakwaren | Jugendamt und Ordnungsamt |
| Ladenöffnung | Begehbare Automatenläden | Ordnungsamt nach Landesrecht |
Ein Warenautomat ist baurechtlich eine bauliche Anlage, sobald er fest mit dem Boden verbunden ist oder dauerhaft an einer Stelle steht. Viele Landesbauordnungen stellen kleine Warenautomaten aber verfahrensfrei. Die Bauordnung Mecklenburg-Vorpommern nennt Warenautomaten bis 50 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt und 3 Meter Höhe, die Landesbauordnung Baden-Württemberg führt Warenautomaten ebenfalls bei den verfahrensfreien Vorhaben, wie ein Merkblatt der Stadt Karlsruhe erläutert.
Verfahrensfrei bedeutet nicht, dass keine Regeln gelten. Abstandsflächen, Gestaltungssatzungen, Denkmalschutz und sanierungsrechtliche Vorgaben bleiben zu beachten. Einige Gemeinden haben eigene Satzungen über Warenautomaten erlassen, die etwa Größe, Anbringung oder Gestaltung regeln. Im Außenbereich gelten zudem strengere Maßstäbe des Baugesetzbuchs. Ein Automatenhäuschen, eine größere Überdachung oder ein begehbarer Container ist oft keine einfache Automatenaufstellung mehr und kann ein Baugenehmigungsverfahren auslösen. Die Fachzeitschrift top agrar rät Direktvermarktern deshalb, die Baugenehmigung vor dem Kauf zu klären.
Fragen Sie beim Bauamt formlos mit Lageplan, Foto des Standorts und Datenblatt des Geräts an, ob ein Verfahren nötig ist.
Steht der Automat ganz oder teilweise auf einem Gehweg, Platz oder einer anderen öffentlichen Verkehrsfläche, ist das eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht des Landes. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis der Gemeinde, meist gegen eine Gebühr. Viele Städte sind dabei zurückhaltend. Die Stadt Karlsruhe erteilt nach eigenem Merkblatt für Waren- und Snackautomaten im öffentlichen Verkehrsraum überhaupt keine Genehmigungen, Aufstellungen sind dort nur auf Privatflächen zulässig.
Auch ein Gerät, das auf privatem Grund steht, aber mit Bedienfläche oder Wartebereich in den Gehweg ragt, kann eine Sondernutzung sein. Planen Sie den Standort deshalb so, dass Kundschaft auf Ihrem Grundstück steht. Mehr dazu im Ratgeber Verkaufsautomat auf dem Privatgrundstück.
Wer die Aufstellung von Automaten als selbständiges Gewerbe betreibt, muss das nach Paragraf 14 Absatz 3 der Gewerbeordnung bei der Behörde am Ort der Hauptniederlassung anzeigen. Am Automaten müssen der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen sowie die ladungsfähige Anschrift sichtbar angebracht sein. Nach dem Merkblatt der Stadt Karlsruhe ist nur der erste Automat im Zuständigkeitsbereich anzuzeigen, begehbare Automatenmärkte werden dagegen als stehendes Gewerbe angemeldet.
Betreiben Sie als Unternehmen einen Automaten nur für die eigenen Beschäftigten, etwa im Pausenraum, ist das in der Regel Teil Ihres bestehenden Betriebs. Lassen Sie einen Aufsteller das Gerät betreiben, kümmert sich dieser um seine Anzeige. Landwirte, die eigene Erzeugnisse verkaufen, sollten mit dem Gewerbeamt und der Steuerberatung klären, ob der Verkauf noch zur Landwirtschaft zählt. Details zur Anmeldung erklärt der Ratgeber Verkaufsautomat als Gewerbe.
Wer Lebensmittel abgibt, ist Lebensmittelunternehmer und muss seinen Betrieb nach dem EU-Hygienerecht bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registrieren lassen. Das gilt auch für Automaten. Für verpackte Snacks und Getränke ist der Aufwand überschaubar, die Ware muss gekennzeichnet sein, das Gerät sauber und die Mindesthaltbarkeit kontrolliert werden.
Bei frischen und gekühlten Lebensmitteln steigen die Anforderungen. Sie müssen die Temperatur überwachen und dokumentieren, Reinigungspläne führen und je nach Produkt besondere Regeln beachten. Eier dürfen etwa nur an der Hofstelle ungestempelt und unsortiert über den Automaten verkauft werden, außerhalb braucht es eine Zulassung als Packstelle. Rohmilch aus dem Automaten ist nur unter engen Voraussetzungen auf dem Hof erlaubt. Hinweise für Direktvermarkter geben die Ratgeber Eierautomat kaufen und Milchautomat kaufen.
Ein Getränkeautomat mit Softdrinks und Wasser ist jugendschutzrechtlich unproblematisch. Bei Alkohol und Tabak gilt das Jugendschutzgesetz. Alkoholische Getränke dürfen in der Öffentlichkeit nicht über Automaten verkauft werden, es sei denn, der Automat steht an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort oder in einem gewerblich genutzten Raum, in dem eine technische Vorrichtung oder ständige Aufsicht sicherstellt, dass Minderjährige keinen Alkohol entnehmen können. Branntwein und branntweinhaltige Getränke sind für Minderjährige generell tabu. Für Tabakwaren und E-Zigaretten verlangt das Gesetz ebenfalls eine technische Alterskontrolle.
Wie solche Systeme mit Ausweis, Karte oder App funktionieren, erklärt der Ratgeber Verkaufsautomat mit Alterskontrolle. Für Vereine und Bäder mit jungem Publikum lohnt sich ein Gespräch mit dem Ordnungsamt vor dem Kauf.
Beschreiben Sie Standort und Sortiment und erhalten Sie eine Preisspanne für Kauf, Leasing und Betreibermodell.
Das Ladenöffnungsrecht ist Sache der Länder. Ein einzelner Warenautomat ist in der Regel keine Verkaufsstelle im Sinne der Ladenöffnungsgesetze und darf rund um die Uhr verkaufen, auch sonntags. Anders kann es bei begehbaren Automatenläden sein, die wie ein kleiner Supermarkt funktionieren. Nach dem Merkblatt der Stadt Karlsruhe müssen solche Märkte nach dem baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetz an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, während Automatenkioske und Automaten-Minimärkte betrieben werden dürfen. Die Regeln sind in Bewegung und unterscheiden sich je nach Land, prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Gemeinde. Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber Automatenshop.
Stellen Sie einen Snackautomaten im eigenen Gebäude für Beschäftigte und Gäste auf, brauchen Sie in der Regel keine baurechtliche Genehmigung. Wichtig sind dann andere Punkte. Das Gerät darf keine Flucht- und Rettungswege einengen, der Stromanschluss muss ausreichend abgesichert sein, und als elektrisches Betriebsmittel unterliegt es den regelmäßigen Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversicherung. Sind Sie Mieter, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters, wenn das Gerät Fläche oder Strom aus Gemeinschaftsbereichen nutzt.
Wird der Automat von einem Aufsteller betrieben, regelt ein Standortvertrag Haftung, Strom, Zugang und Kündigung. Klären Sie auch, wer für Schäden am Gerät aufkommt, siehe Verkaufsautomat Versicherung. Beispiele für Büros finden Sie unter Warenautomaten im Büro.
Umsätze aus dem Automaten sind umsatzsteuerpflichtig, sofern Sie keine Kleinunternehmerregelung nutzen. Für Lebensmittel gilt meist der ermäßigte Satz von 7 Prozent, für viele Getränke der Regelsatz von 19 Prozent. Die Einnahmen müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden, Telemetrie und Kartenzahlung erleichtern das. Welche Aufzeichnungspflichten im Einzelfall gelten, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie ein Gerät kaufen oder einen Standortvertrag unterschreiben. Die Prüfliste ersetzt keine Auskunft der Behörden, sie hilft aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Einen Überblick über alle Themen rund um Warenautomaten bietet die Startseite von Warenautomaten Experten.
Eine einzelne Automatengenehmigung gibt es nicht. Je nach Standort und Sortiment sind Bauamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung beteiligt. Für ein Gerät mit verpackten Snacks im eigenen Gebäude ist der Aufwand meist gering.
Viele Landesbauordnungen stellen Warenautomaten bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Örtliche Satzungen, Denkmalschutz, der Außenbereich oder eine größere Überdachung können trotzdem ein Verfahren auslösen. Fragen Sie vorab beim Bauamt nach.
Auf privatem Grund meist keine Baugenehmigung, wohl aber die Zustimmung des Eigentümers, die Gewerbeanzeige bei gewerblicher Aufstellung und die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Auf öffentlichem Grund kommt eine Sondernutzungserlaubnis hinzu.
Für Softdrinks und Wasser auf dem eigenen Gelände in der Regel nur die Registrierung als Lebensmittelunternehmer und gegebenenfalls die Gewerbeanzeige. Wer Bier oder andere alkoholische Getränke verkaufen will, braucht einen für Jugendliche unzugänglichen Standort oder einen gewerblich genutzten Raum mit technischer Alterskontrolle oder ständiger Aufsicht.
Wer Automaten als selbständiges Gewerbe aufstellt, muss das nach Paragraf 14 Absatz 3 der Gewerbeordnung anzeigen und Name und Anschrift am Gerät anbringen. Ob das für Ihren Fall gilt, klärt das Gewerbeamt.
Ein einzelner Automat darf in der Regel rund um die Uhr verkaufen. Für begehbare Automatenläden können die Ladenöffnungsgesetze der Länder gelten, die Regeln unterscheiden sich je nach Land.
Auf öffentlichem Grund nur mit Sondernutzungserlaubnis, die manche Städte für Warenautomaten gar nicht erteilen. Auf dem eigenen Grundstück an der Straße ist die Aufstellung meist möglich, solange Kundschaft nicht auf dem Gehweg stehen muss.
Geben Sie Ihren Bedarf an und erhalten Sie kostenlos Angebote passender Anbieter.
Anmeldung und Pflichten für Aufsteller
Technik für Alkohol und Tabak
Schutz gegen Aufbruch und Haftung
Standort, Betreiber und Vertrag